1. Allgemeines; Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und rechtserheblichen Erklärungen der getpress GmbH, Zossener Straße 56-58, 10961 Berlin, vertreten durch ihre Geschäftsführer Maximilian Ziche und Anne-Marie Struck („getpress“) über die Erbringung von Leistungen im Bereich der Public Relations samt den damit verbundenen Leistungen an ihre Kundinnen (nachfolgend „Kundin“; gemeinsam mit getpress die „Parteien“, jeweils einzeln die „Partei“)
1.2 Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen der Kundin finden keine Anwendung, sofern ihre Geltung von getpress nicht ausdrücklich bestätigt wurde. Vorsorglich wird der Geltung etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen der Kundin widersprochen.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Kundin beauftragt getpress mit Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Public Relations. getpress bietet dabei unterschiedliche Beratungsleistungen in unterschiedlichem Umfang an. Welche konkreten Leistungen die Kundin beauftragt, ergibt sich aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen PR-Vertrag.
2.2 Bei den von getpress geschuldeten Leistungen handelt es sich, soweit die Parteien nicht etwas Abweichendes ausdrücklich festlegen, um Dienstleistungen. D.h. ein Erfolg ist nicht geschuldet.
2.3 Bei der Erfüllung vertraglich geschuldeten Leistungen kann getpress sich unterstützend KI-
gestützter Tools und Anwendungen (im Folgenden KI-Anwendungen) bedienen.
3. Leistungen von getpress
Grundsätzliches Ziel der Beratung durch und der Leistungen von getpress ist es, der Kundin Platzierungen in für die jeweilige Kundin passenden Medien zu erreichen. Im Zusammenhang mit den Platzierungen erbringt getpress regelmäßig in den gebuchten PR-Paketen weitere Leistungen, namentlich
- Strategieberatung und Platzierungen (Ziffer 3.1),
- PR-Support (Ziffer 3.2),
- Reportings (Ziffer 3.3)
- und die Erstellung von Content (Ziffer 3.4).
Darüberhinausgehende Leistungen können individuell zwischen den Parteien vereinbart werden. Die Inhalte der Leistungen werden nachfolgend beschrieben und richten sich im Übrigen nach den Absprachen der Parteien:
3.1 Strategieberatung und Platzierungen
3.1.1 Teil des PR-Pakets ist regelmäßig eine Strategieberatung. Inhalt der Strategieberatung durch getpress ist es vor allem, die Kundin zu unterstützen und zu beraten, wie sie Platzierungen in zu der Kundin bestmöglich passenden Medien erreichen kann. Dabei wird getpress die Kundin beraten, was während der Zusammenarbeit behandelt und in Medien platziert werden soll. Die Parteien erstellen einen Plan, welche Themen in welcher Reihenfolge bearbeitet und platziert werden sollen, wobei der erstellte Plan während der Vertragslaufzeit fortlaufend aktualisiert wird.
3.1.2 Die Parteien vereinbaren einen Zielwert („expected outcome“) an Platzierungen, die in der Vertragslaufzeit erreicht werden sollen. Eine Platzierung ist dabei eine Nennung der Kundin in einem im Kontext des jeweiligen Mediums bzw. Teil des Mediums erheblichen und nicht nur ganz unbedeutenden Teils. Die bloße Nennung eines Namens ohne weiteren Kontext gilt daher nicht als Platzierung. Es kommen für Platzierungen insbesondere, aber nicht ausschließlich die folgenden Medien bzw. Teile von Medien in Frage: Zeitungs- und Zeitschriftenartikel (Print oder Online), Interviews, Speaker Opps, Rundfunkbeiträge, Podcasts, Social Media- oder Blog Postings.
3.1.3 Die Parteien werden gemeinsam Medien identifizieren, in welchen Platzierungen angestrebt werden sollen und diese Prioritätsklassen zuordnen, wobei weder eine Platzierung in einem bestimmten Medium noch eine bestimmte Anzahl von Platzierungen in einer Prioritätsklasse geschuldet werden.
3.1.4 getpress verpflichtet sich, die ihr möglichen und angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um den “expected outcome” an Platzierungen zu erreichen. Medien sind in Art und Umfang ihrer Berichterstattung jedoch frei. Der “expected outcome” ist daher kein Erfolgsversprechen und eine Unterschreitung hat keine Auswirkung auf die Höhe der Vergütung von getpress.
3.1.5 Sollte getpress den “expected outcome” an Platzierungen überschreiten, kann eine zusätzliche Bonusvergütung fällig werden, soweit dies im PR-Vertrag festgelegt ist. Sollte der “expected outcome” am Ende der Vertragslaufzeit nicht erreicht sein und dies nicht auf ein Verschulden der jeweiligen Kundin zurückzuführen sein, behält sich getpress vor, nach eigenem Ermessen auch nach Ende des Vertrags und ohne zusätzliche Vergütung weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Ziele zu erreichen. Die jeweilige Kundin hat hierauf jedoch keinen Anspruch.
3.2 PR-Support
3.2.1 Im Zusammenhang mit den Platzierungen leistet getpress begleitende Unterstützung, um die Kundin rund um die Platzierungen bestmöglich zu beraten und zu unterstützen.
3.2.2 Zum PR-Support gehört insbesondere die Vor- und Nachbereitung von Interviews oder anderen Medieninteraktionen aber auch die Beantwortung von Presseanfragen für die Kundin.
3.2.3. Der PR-Support erfolgt immer konkret platzierungsbezogen. getpress bietet der Kundin auch platzierungsunabhängiges, allgemeines und umfangreicheres Interviewtraining an. Dieses ist jedoch nicht im PR-Support enthalten und muss gesondert vereinbart und vergütet werden.
3.3 Reportings
3.3.1 getpress wird der Kundin regelmäßige Reportings über den Fortgang des Projekts geben.
3.3.2. Wie die Reportings erfolgen, wird im PR-Vertrag festgelegt.
3.3.3 Soweit ein “Jour Fixe” Bestandteil der Reportings sind, ist die Kundin verpflichtet, an der Terminfindung mitzuwirken und die Termine wahrzunehmen. Vereinbarte und nicht mit angemessener Vorlaufzeit abgesagte Termine werden nicht wiederholt.
3.3.4 Soweit allgemeine Kommunikation Teil des Reportings ist, sind sich die Parteien darüber einig, dass die Kommunikation sich in einem im Verhältnis zum Projekt angemessenen Rahmen halten muss.
3.4 Erstellung von Content
3.4.1 getpress wird im Zusammenhang mit den Platzierungen und in angemessenem Rahmen die Kundin beim Erstellen von Content, wie Pressemitteilungen, Blog-Postings, Mailings, Gastbeiträgen o.ä. unterstützen. Der Content muss sich dabei stets unmittelbar auf die Durchführung einer Platzierung beziehen. Eine darüberhinausgehende Erstellung von Content kann gegen eine gesonderte Vergütung durch die Kundin beauftragt werden.
3.4.2 Die Parteien vereinbaren, dass getpress KI-Anwendungen zur Steigerung der Effizienz bei der
Erstellung ihrer Leistungen verwenden darf. Die Kundin ist sich bewusst, dass daraus
resultierenden Ergebnisse möglicherweise nicht urheberrechtlich geschützt ist und damit auch
keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte im Umfang von Ziffer 7.1 eingeräumt werden
können.
3.4.3 Die Kundin ist sich zudem bewusst, dass die Ausgabe von KI-Anwendungen ganz oder teilweise
mit urheberrechtlich geschützten Inhalten von Dritten übereinstimmen kann. getpress ist
verpflichtet, dies mit angemessenen und wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen zu überprüfen,
kann jedoch für die Richtigkeit des Ergebnisses nicht einstehen.
3.4.4 Für den Fall, dass die Ausgabe der eingesetzten KI-Anwendungen trotz der Duplikatskontrolle
die Urheberrechte Dritter verletzt, ersetzt getpress die entsprechenden Inhalte. Eine
darüberhinausgehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht.
3.4.5 Die Parteien vereinbaren, dass die Nutzung von KI-Entwicklungswerkzeugen nicht dazu führt,
dass der Auftragnehmer in Bezug auf das Projekt geringeren technischen
Qualitätsanforderungen unterliegt.
4. Mitwirkungspflichten der Kundin
4.1 Damit getpress die versprochenen Leistungen ordnungsgemäß erfüllen kann, ist getpress in vielen Situationen auf die Mitwirkung der Kundin angewiesen. Die Kundin ist daher allgemein zur Mitwirkung verpflichtet und muss, damit getpress die Leistungen des Vertrags erfüllen kann, auf Aufforderung unverzüglich insb. Unterlagen übergeben, Auskünfte erteilen oder sonstige Mitwirkungshandlungen erfüllen.
4.2 Insbesondere wichtig ist die Mitwirkung bei der Verwirklichung von Platzierungen. Gerade in der Kommunikation mit Medien ist eine schnelle und gute Reaktion erforderlich, z.B. bei der Vereinbarung und Wahrnehmung von Interviewterminen.
4.3 Soweit Jours Fixes oder andere Termine mit getpress Bestandteil der versprochenen Leistungen sind, ist auch hier die Kundin verpflichtet, an der Terminfindung mitzuwirken und ebenso dazu verpflichtet, die Termine wahrzunehmen. Vereinbarte und nicht mit angemessener Vorlaufzeit abgesagte Termine werden dabei nicht wiederholt.
4.4 Erbringt die Kundin eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht, nicht fristgerecht oder nicht ausreichend, wird getpress so lange von der Pflicht zur Leistung frei bis die Kundin die Mitwirkungshandlung erbringt. Etwaig eintretende Verzögerungen, erforderliche Aufwendungen oder Schäden hat die Kundin zu vertreten.
4.5 Soweit eine Platzierung an einer fehlenden Mitwirkungshandlung der Kundin scheitert, wird die Platzierung dennoch auf den “expected outcome” angerechnet.
5. Vergütung
5.1 Die Kundin zahlt getpress die im PR-Vertrag vereinbarte Vergütung. Bei den ausgewiesenen Preisen handelt es sich um Nettopreise. Es fällt – soweit anwendbar – zusätzlich die jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer an.
5.2 Soweit die Kundin einen Vor-Ort-Termin wünscht, werden ihr für diesen Termin zusätzlich die tatsächlich angefallenen Reisekosten und Auslagen in Rechnung gestellt.
5.3 Die Vergütung einschließlich der ggf. fälligen Umsatzsteuer wird von getpress jeweils im Voraus zu Beginn eines jeden Monats der Kundin in Rechnung gestellt. Fällt der Beginn des Vertragsverhältnisses nicht auf den Beginn eines Monats, so wird getpress die für den Monat verbleibende Vergütung anteilig im Voraus in Rechnung stellen. Ab dem darauffolgenden vollen Monat wird getpress jeweils im Voraus zu Beginn eines jeden Monats der Kundin die Leistungen in der vereinbarten Höhe in Rechnung stellen.
5.4 Die Zahlung wird zum im PR-Vertrag geregelten Zeitpunkt fällig.
5.5 Die Zahlung erfolgt – wenn nicht anders vertraglich vereinbart – per Einzugsermächtigung über den Dienst „GoCardless“.
6. Markennutzung
6.1 getpress darf für die Vertragszwecke Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen der Kundin verwenden.
6.2 getpress darf auf seiner Internetseite, seinen Social Media Präsenzen und in sonstigen Werbematerialien den Namen der Kundin sowie die Marke und/oder das Logo der Kundin abbilden.
7. Einräumung von Nutzungsrechten
7.1 getpress räumt der Kundin an den für sie erstellten Arbeitsergebnissen (soweit sie nicht als vertraulich gekennzeichnet sind) zum Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens ihres Erwerbs, alle übertragbaren Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Markenrechte und Namensrechte frei von Rechten Dritter zur exklusiven, räumlich, inhaltlich und sachlich unbeschränkten und umfassenden Verwertung in allen derzeit bekannten und zukünftig bekannt werdenden Medien und Nutzungsarten ein. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführrecht, das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und/oder Tonträger analog und/oder digital, das Recht der Wiedergabe von Funksendungen analog und/oder digital sowie das Online-Recht. Die Übertragung schließt das Recht zur Weiterübertragung an Dritte ein.
7.2 Die Kundin räumt getpress an allen überreichten Dokumenten und Unterlagen mit deren Übermittlung einfache, räumlich und zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Nutzungsrechte in dem für die Erfüllung der Vertragszwecke erforderlichen Umfang ein. Die Kundin wird getpress von allen Kosten freistellen (einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens), falls getpress aufgrund der von der Kundin überreichten Dokumente und Unterlagen von einer Dritten Partei wegen einer behaupteten oder tatsächlichen Verletzung ihrer Rechte in Anspruch genommen wird, weil getpress die Kundin unverzüglich von dem Anspruch unterrichten und der Kundin die Gelegenheit geben wird, soweit rechtlich erforderlich und möglich, den Anspruch abzuwehren.
8. Haftung
8.1 getpress haftet für Schäden der Kundin nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schäden
- vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden,
- sie die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind,
- sie auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe Ziffer 3) beruhen, sie die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind
- oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
Im Falle einer lediglich fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (siehe Ziffer 3) ist die Haftung von getpress jedoch beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistungen typischerweise und vorhersehbar gerechnet werden muss. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit Schäden die Folge einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind.
8.2 Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Kundin regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Pflichten aus Ziffer 3.
8.3 Im Übrigen ist die Haftung von getpress unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
8.4 Haftet getpress unter Berücksichtigung der vorstehenden Regelungen für den Verlust von Daten der Kundin, ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch die Kundin eingetreten wäre.
9. Abwerbeverbot
Die Kundin verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeitenden von getpress abzuwerben oder ohne Zustimmung von getpress anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine vom Auftragnehmer der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
10. Geheimhaltung
10.1 Die Parteien werden Informationen über die Angelegenheiten der jeweils anderen Parteien, die sie bei Durchführung des Vertrags erlangen („vertrauliche Informationen“), vertraulich behandeln, nicht gegenüber Dritten offenbaren und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung verwenden. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Informationen, die
- der Öffentlichkeit bei Überlassung bereits bekannt sind,
- die empfangende Partei nachweislich von Dritten rechtmäßig, insbesondere ohne Verstoß gegen bestehende Geheimhaltungspflichten, erhalten hat,
- bei Abschluss des Vertrages bereits allgemein bekannt waren oder
- nachträglich ohne Verstoß gegen die in dieser Vereinbarung enthaltenen Verpflichtungen allgemein bekannt geworden sind (offenkundige Informationen).
Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt außerdem nicht für Informationen, die auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung oder behördlicher Anordnung bekannt gegeben werden müssen.
10.2 Die Kundin stimmt zu, dass getpress zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen
Dienstleister (wie z.B. technische Cloud-Dienstleister oder Freelancer) einsetzen darf.
In diesen Fällen wird getpress vertraglich sicherstellen, dass die vertraulichen
Informationen auch dort geschützt sind und nur zu den Zwecken der
Vertragsdurchführung verwendet werden. Soweit getpress KI-Werkzeuge einsetzt,
wird getpress sicherstellen, dass die vertraulichen Informationen nicht von den
Anbietern der KI-Werkzeuge zu eigenen Zwecken, wie bspw. Trainingszwecken,
eingesetzt werden.
10.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Laufzeit des Vertrages hinaus in Bezug auf alle vertraulichen Informationen fort, soweit und solange diese nicht offenkundig sind oder werden.
11. Datenschutz
11.1 getpress verarbeitet die personenbezogenen Daten der Kundin, der Mitarbeiter*innen oder sonstigen Kontaktpersonen der Kundin zur Eingehung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Vertrags verarbeitet, sowie für die etwaige Geltendmachung von bzw. Verteidigung gegen Rechtsansprüche für drei weitere Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Vertrag beendet wurde. Zudem können gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, nach denen wir bestimmte Unterlagen aufbewahren müssen, in denen auch personenbezogene Daten enthalten sein können (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO i.V.m. § 147 AO und § 257 HGB). Diese Unterlagen werden nach Ende der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht vernichtet.
11.2 Weitere Informationen zum Datenschutz, insb. zu Kontaktdaten der Verantwortlichen und Ihren Rechten können unter: https://www.get-press.de/datenschutz.
11.3 Soweit getpress personenbezogene Daten im Auftrag der Kundin verarbeitet, wird sie
als Auftragsverarbeiterin tätig. Für diese Fälle schließen die Parteien die in der Anlage befindliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Die Kundin weist in diesem Rahmen
getpress dazu an, auch KI-Werkzeuge einzusetzen, getpress wird in diesem Fallsicherstellen, dass auch beim Einsatz von KI-Werkzeugen die Weisungsgebundenheit
sichergestellt ist und sie insbesondere personenbezogene Daten nicht von den
Anbietern der KI-Werkzeuge zu eigenen Zwecken, wie bspw. Trainingszwecken,eingesetzt werden. Soweit getpress personenbezogene Daten im Auftrag der Kundin verarbeitet, wird sie als Auftragsverarbeiterin tätig. Für diese Fälle schließen die Parteien die in der Anlage befindliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
12. Laufzeit und Kündigung
12.1 Der Vertrag tritt mit dem im PR-Vertrag angegebenen Datum in Kraft und wird für die
ebenfalls im PR-Vertrag angegebene Laufzeit (einschließlich etwaiger automatischer
Verlängerungen) geschlossen.
12.2 Der Vertrag wird für eine individuell vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen. Er
verlängert sich automatisch , wenn er nicht mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird – es sei denn, dies ist im Einzelvertrag abweichend vereinbart. Die Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit und
danach zum Ende jeder Verlängerungsperiode möglich.
12.3. Die Kündigung bedarf der Textform.
12.4 Mit Ende des Vertragsverhältnisses erlöschen alle Rechte und Pflichten des Vertrags,
mit Ausnahme der Geheimhaltungspflichten.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Der PR-Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die abschließenden Regelungen des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien dar, Neben- oder sonstige Abreden bestehen nicht.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Vertragsparteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sowie Änderungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen sind mindestens in Textform niederzulegen. Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses.
13.4 Ist der Händler Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche Berlin-Kreuzberg.
13.5 Auf die Nutzungsvereinbarung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
Berlin, Stand Mai 2025
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